Das Konzert ist eine Veranstaltung des Liederkranz Kornwestheim e.V.
Nach § 10 der Coronaverordnung BW wurde hierzu nachstehendes Hygienekonzept erstellt.
Hygienekonzept
1. Ablauf
Das Konzert beginnt um 11.00 Uhr. Einlass ist ab 10.30 Uhr an den drei Zugängen zum Zuhörerbereich vor der Konzertmuschel.
2. Datenerhebung
Von den Konzertbesuchern werden an den drei Zugangspunkten zum Zuhörerbereich die Kontaktdaten per QR-Code (Corona-App) oder in einer Liste erfasst.
Konzertbesucher, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
3. Zutritts- und Teilnahmeverbot
Personen, auf die eines der folgenden Merkmale zutrifft, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen:
– positiv auf Sars-CoV-2 getestet oder positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests
– in Kontakt zu einer infizierten Person, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind
– typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsweh.
4. Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln
Die Konzertbesucher werden gebeten, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Beim Kommen und Gehen muss an den Zugansstellen (Engpässe) ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. An den Zugangsstellen (Datenerhebung) werden vom Veranstalter Desinfektionsmittel vorgehalten.
Der Veranstalter wird ggf. die Besucherzahl so begrenzen, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann.
21.09.2021
gez. Reinhard Wagner
1. Vorstand Liederkranz Kornwestheim e.V.
Das Programm für die Matinee im Stadtgarten
Hygienekonzept für die Matinee am 3. Oktober 2021
Das Konzert ist eine Veranstaltung des Liederkranz Kornwestheim e.V.
Nach § 10 der Coronaverordnung BW wurde hierzu nachstehendes Hygienekonzept erstellt.
Hygienekonzept
1. Ablauf
Das Konzert beginnt um 11.00 Uhr. Einlass ist ab 10.30 Uhr an den drei Zugängen zum Zuhörerbereich vor der Konzertmuschel.
2. Datenerhebung
Von den Konzertbesuchern werden an den drei Zugangspunkten zum Zuhörerbereich die Kontaktdaten per QR-Code (Corona-App) oder in einer Liste erfasst.
Konzertbesucher, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
3. Zutritts- und Teilnahmeverbot
Personen, auf die eines der folgenden Merkmale zutrifft, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen:
– positiv auf Sars-CoV-2 getestet oder positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests
– in Kontakt zu einer infizierten Person, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind
– typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsweh.
4. Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln
Die Konzertbesucher werden gebeten, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Beim Kommen und Gehen muss an den Zugansstellen (Engpässe) ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. An den Zugangsstellen (Datenerhebung) werden vom Veranstalter Desinfektionsmittel vorgehalten.
Der Veranstalter wird ggf. die Besucherzahl so begrenzen, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann.
21.09.2021
gez. Reinhard Wagner
1. Vorstand Liederkranz Kornwestheim e.V.
Ankündigung der Liederkranz-Matinee – Pressespiegel
Die lokale Presse kündigt die Liederkranz-Matinee in ihren Ausgaben an:
Kornwestheimer Zeitung 22.09.2021
Ludwigsburger Kreiszeitung 23.09.2021
Stadtanzeiger 23.09.2021
KWZ 22.09.2021 Ankündigung Matinee
Die Kornwestheimer Zeitung kündigt in ihrer Ausgabe vom 22.09.2021 die Liederkranz-Matinee am 03.10.2021 an. Zum Artikel
Liederkranz in geselliger Runde
KWZ 17.07.2021 zum To Go Verkauf
Leserbrief in der KWZ am 19.07.2021 zum To Go Verkauf
Jahreshauptversammlung 2021
Die Kornwestheimer Zeitung berichtete am 28.07.2021 von unserer Jahreshauptversammlung: Zum Artikel
Jahreshauptversammlung: Der Liederkranz – quicklebendig und hochaktiv
Sommerferienprogramm abgesagt
Das am 31. Juli geplante Sommerferienprogramm auf der Festwiese des Liederkranzes kann leider nicht stattfinden. Die aktuelle CoronaVO BW gibt zwar einen sehr großen Spielraum. Aber die zusätzlich zu beachtende Verordnung des Sozialministeriums für Kinder- und Jugendarbeit begrenzt die Teilnehmerzahl stark und enthält weitere enge Vorgaben. Unter diesen Umständen ist ein unbeschwertes Fest mit den vielen geplanten Programmpunkten nicht vorstellbar.
Wir blicken jetzt auf das nächste Jahr und hoffen, dass wir dann unter besseren Bedingungen beim Sommerferienprogramm 2022 ein interessantes Angebot machen können.